Schiedsamt
Das Schiedsamt ist für die Durchführung von außergerichtlichen Schlichtungsverfahren in zivilrechtlichen Angelegenheiten zuständig.
Das Amt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe zwischen den streitenden Parteien zu schlichten. Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern führen rechtlich einen Vergleich herbei, das heißt einen Vertrag zwischen den sich einigenden Parteien, aus dem gegebenfalls auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann.
Nähere Informationen finden Sie unter www.schiedsamt.de und www.bds-itzehoe.de/188.html.